Krankenkassen

Hatha Yoga ist als Entspannungsmethode von den Krankenkassen anerkannt. Das heißt: Deine Krankenkasse zahlt Dir Deinen Yogakurs!

Voraussetzungen

  • Der Kursleiter ist anerkannt, und der Yogakurs zertifiziert. Geregelt ist das in §20 STGB V, zuständig ist die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) im Auftrag der Krankenkassen. Einmal dort geprüft gilt das für alle Kassen (Gesetzliche, Ersatzkassen und Betriebskrankenkassen). 
  • Du musst an mindestens 80% der Kurstermine teilnehmen.
  • Die meisten Kassen zahlen bis zu 2 Kurse im Jahr.

Zuschuss

Die Kassen zahlen zwischen 50% und 100% der Kursgebühren (oder einen festen Betrag). Die genauen Konditionen sagt Dir Deine Kasse.

Beispiele für Zuschüsse für einen 8 x 90 Minuten-Kurs, Beitrag 144 Euro (Stand April 2025):
Der AOK Zuschuss beträgt 80 Euro, bleibt als Eigenanteil für Dich zu zahlen 64 Euro.
Der DaimlerBKK Zuschuss beträgt 90%, bleibt als Eigenanteil 14,40 Euro.

Ablauf

Du buchst und bezahlst bei mir wie gewohnt Deinen Kurs und bekommst Deine Rechnung. Nach Kursende erhälst Du per Mail eine Teilnahmebescheinigung über die besuchten Kurstermine.

Für den Zuschuss musst Du 80% anwesend sein – bei einem Kurs mit 8 Terminen also mindestens 7 Termine besucht haben. Bei einem Kurs mit 10 Terminen müssen 8 wahrgenommen werden. Da „das Leben passieren kann“ biete ich auch einen Nachholtermin zum Kurs an, damit Du ggfs trotz Verhinderung doch auf Deine geforderte Anwesenheit kommst.

Teilnahmebescheinigung und Rechnung reichst Du bei Deiner Krankenkasse ein und erhälst dann Deinen Zuschuss.

Meine Daten

Ich bin seit 2025 von der ZPP anerkannte Hatha Yoga-Kursleiterin.
Meine Anbieterkennung: AN-ZVR6W9

Zertifikat für den Kurs 8 x 90 Minuten:
Zertifikat_KU-ST-USCN34_8x90